Für diese Unterlagen können Sie den Reißwolf anstellen
Als Gewerbetreibender, Handwerker oder Freiberufler gelten für Sie andere Aufbewahrungsfristen, als für Privatpersonen. Wir sagen Ihnen, was Sie, als Selbstständiger, dieses Jahr Ihrem Reißwolf übergeben dürfen. Unterlagen, aus dem Jahr 2009, die der zehnjährige Aufbewahrungsfrist unterliegen: Buchungsbelege, wie z. B. Rechnungen, Kontoauszüge, Quittungen, Eigenbelege, Saldenlisten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kassenberichte, Lieferscheine, Auftragszettel und Warenbestandsaufnahmen. Außerdem: Verträge,…
