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Petition in Sachen Corona-Soforthilfe

Wahrscheinlich haben Sie es auch schon in den Medien verfolgt: kleine Selbstständige, Freiberufler und Künstler erhalten auf Antrag vom Land NRW eine so genannte Corona-Soforthilfe, um ihren Umsatzausfall durch den Corona-Lockdown zu kompensieren und nicht aufgrund laufender Kosten pleite zu gehen.

Das hört sich in den Nachrichten und bei den Verkündungen der Politiker immer ganz toll an. Doch die Sache hat einen Haken:

Die Corona-Soforthilfen darf nicht für private Zwecke genutzt werden. Das heißt, die Miete für das Büro oder den Laden darf der selbstständige oder Freiberufler damit bezahlen, seine Wohnungsmiete aber nicht.
Der Umsatzausfall führt für Selbstständige aber auch immer auch zu einem Einkommensausfall. Deshalb ist es absurd, dass der Verdienstverlust im privaten Bereich aus der Corona-Hilfe ausgenommen wurde.
Das Bundesland Baden-Württemberg geht da einen anderen, besseren Weg. Dort deckt die Corona-Soforthilfe auch den Einkommensverlust mit ab.

Auch unter unseren Mitgliedern, also unter den Einzelhändlern und Selbstständigen in Brand, befinden sich einige, die die Corona-Hilfe in Anspruch nehmen mussten. Die schwammigen Formulierungen der Regierung führen jedoch zu großer Verunsicherung.
Deshalb unterstützen wir als IG die Petition von Andrea Witthohn, die Bedingungen der Corona-Soforthilfe zu konkretisieren und bei Bedarf zu modifizieren.

Bitte unterstützen auch Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift: Hier geht’s zur Petition

 

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